Mein Rentenantrag im Ausland
Sie wohnen außerhalb von Frankreich und haben in Frankreich und/oder im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausgeübt. Sie können Ihre Rente bei der Rentenkasse Carsat Hauts-de-France beantragen, wenn Sie
- in Belgien oder den Niederlanden wohnen,
- in einem anderen Land als Belgien oder den Niederlanden wohnen, wobei
- die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France Ihren Rentenvorgang vor dem Jahr 2008 übernommen hat, und Ihr aktueller Rentenantrag sich auf weitere Ansprüche bezieht (Hinterbliebenenrente, Solidaritätsleistungen für ältere Personen, Zusatzleistungen im Fallevon Invalidität, Pauschaler Kinderzuschuss, … *,
oder
- Sie bereits einen ersten Antrag bei der Rentenkasse Carsat Hauts-de-France eingereicht haben, der abgelehnt wurde.
Im Jahr 2020 wohnten 6,6 % aller bei der Rentenkasse Carsat Hauts-de-France Versicherten im Ausland.
Seit 2018 ist die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France, auf Anlass der nationalen Alterskasse CNAV, Schwerpunktstelle in Bezug auf Belgien und die Niederlande. Somit unterstützt Sie die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France bei Ihrem Rentenantrag, der auch die belgischen und niederländischen Träger betrifft.
Somit unterstützt die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France Sie bei Ihrem Rentenantrag, der auch die belgischen und niederländischen Träger betrifft.
* Wichtig: Informieren Sie sich vorab über die für die vorgenannten Leistungen erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen.
Die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France ist in Belgien mit dem Föderalen Pensionsdienst und in den Niederlanden mit der "Soziale Verzekeringsbank" eine enge Partnerschaft eingegangen. Die Grundlage für diese Partnerschaften sind Vereinbarungen zur Zusammenarbeit auf der Verwaltungsebene
In diesem Rahmen arbeiten die französischen, belgischen und niederländischen Träger bei
- der Lösungssuche zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer der Anträge der Sozialversicherten, die in beiden Ländern gearbeitet haben,
- der Ausbildung des Personals, welches in den genannten Trägern grenzüberschreitend Publikum empfängt und französisch-belgische bzw. französisch-niederländische Anträge bearbeitet,
- den internationalen Rentenberatungstagen, welche speziell auf diejenigen Sozialversicherten abgestimmt sind, die in diesen Ländern gearbeitet haben oder die Absicht haben dort zu arbeiten,
- der Verfassung von in Englisch und Niederländisch erstellten Informationsseiten, die in dem Webauftritt der Carsat Hauts-de-France bereitgestellt werden und zum besseren Verständnis ihrer Funktionsweise bei der Anwendung der EU-Vorschriften im französisch-belgischen bzw. französisch-niederländischen Kontext beitragen sollen,
zusammen.
Wer hat Anspruch auf Rentenleistungen aus dem allgemeinen System Frankreichs ?
Jede Person, die in Frankreich eine nicht selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.
Auf welche Leistungen kann Anspruch bestehen ?
Eine Rente aus eigener Versicherung, eine Hinterbliebenenrente, Solidaritätsleistungen für Ältere*, Aufstockungsleistungen bei Invalidität, pauschaler Kinderzuschuss*, ….
(* ist an bestimmte Bedingungen geknüpft)
Ab wann besteht ein Anspruch auf Leistungen
- Ab dem 55. Lebensjahr bei Hinterbliebenenrenten.
- Ab dem 58. Lebensjahr bei Renten aus eigener Versicherung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Anzahl der nötigen Trimester, welche aufgrund von Pflichtbeiträgen erreicht wurden; Eintrittsalter in das Erwerbsleben; usw.).
- Ab dem 62. Lebensjahr besteht Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Anzahl der nötigen Versicherungstrimester, die sich nach dem Geburtsjahr richten; Erwerbsunfähigkeit; …, sollten die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Rente nicht erfüllt sein, wird die Rente gemindert).
- BITTE BEACHTEN Sie die Rentenreform, die seit dem 01.09.2023 alle ab dem 01.09.1961 geborenen Personen betrifft.
- Ab dem 67. Lebensjahr zum Erhalt einer abschlagsfreien Rente.
Wie muss ich vorgehen ?
- Sie wenden sich sechs Monate vor dem beabsichtigten Renteneintritt an den Föderalen Pensionsdienst (Service Fédéral des Pensions - SFPD), wenn Sie in Belgien wohnen, bzw. an die „Sociale Versekeringsbank“ (SVB) in den Niederlanden..
- Sie stellen sechs Monate vor dem beabsichtigten Renteneintrittsdatum Ihren Leistungsantrag online auf der Homepage l'assurance retraite, wenn Sie nur in Frankreich gearbeitet haben oder wenn Ihre letzte Erwerbstätigkeit in Frankreich stattgefunden hat.
Wir empfehlen Ihnen den Rentenantrag in Ihrem Wohnstaat zu stellen, indem Sie sich dort an die örtliche Stelle des Pensionsdienstes (Service Fédéral des Pensions SFPD) - www.SFPD.be - bzw. in den Niederlanden an die Sociale Versekeringsbank (SVB) www.SVB.nl wenden.
Und was ist mit den Zusatzrenten und den angeglichenen Rentenversicherungssystemen (gleiche Berechnungsregeln wie im allgemeinen System) ?
- Zusatzrenten: AGIRC/ ARRCO
- Angeglichene Rentensysteme: MSA, CAVIMAC
Die Rentenkasse übernimmt die Anträge aus diesen Rentensystemen.
Weitere Informationen
- Broschüren Niederlande :
- Broschüren Belgien
Das Netz der Krankenversicherungen in Metropolfrankreich besteht aus 15 Rentenkassen, den CARSAT. Jeder Rentenkasse wurde ein Kompetenzbereich zugeteilt. Die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France bearbeitet die belgischen und niederländischen Anträge. Je nach Wohnortland, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Rentenkasse Carsat, die Sie auf der unten geführten Liste finden. Sollte Ihr Wohnortland nicht auf dieser Liste stehen, rufen Sie uns an:
Wählen Sie die Nummer +33 9 71 10 39 60, bzw. die einheitliche Rufnummer der Rentenversicherung
3960 Kostenloser Service + Kosten für einen Anruf
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die Nummer +33 9 71 10 39 60.
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(Strasbourg) |
Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Turkei |
(Bordeaux)
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Argentien, Chile, Uruguay, Spanien |
(Clermont-Ferrand) |
Israël, Portugal |
(Rennes) |
Griechenland, Saint-Pierre-und-Miquelon |
(Dijon) |
Schweiz |
(Orléans) |
Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, ehemaliges-Jugoslawien : |
(Limoges) |
Korea, Japan, Philippinen |
(Paris) |
Brasilien, Kanada, USA, Indien, Benin, Kamerun, Kap-Verde, Kongo, |
(Toulouse) |
Andorra, Neukaledonien, Polynesien, Tunesien |
(Nancy) |
Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, |
(Lille) |
Belgien, Niederlande |
(Rouen) |
Kanalinseln (Aurigny - Herm - Jethou - Jersey - Guernesey-Ile of Man), |
(Nantes) |
Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden |
(Lyon) |
Zypern, Malta, San Marino, Italien |
(Marseille) |
Monaco, Mayotte, Marokko |
Wer hat Anspruch auf Rentenleistungen aus dem allgemeinen System Frankreichs ?
Jede Person, die in Frankreich eine nicht selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.
Auf welche Leistungen kann man Anspruch haben ?
Eine Rente aus eigener Versicherung, eine Hinterbliebenenrente, Solidaritätsleistungen für Ältere*, Aufstockungsleistungen bei Invalidität, pauschaler Kinderzuschuss*, ….
(* ist an bestimmte Bedingungen geknüpft)
Ab wann besteht ein Anspruch auf Leistungen ?
- Ab dem 55. Lebensjahr bei Hinterbliebenenrenten,
- Ab dem 58. Lebensjahr bei Renten aus eigener Versicherung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Anzahl der nötigen Trimester, welche aufgrund von Pflichtbeiträgen erreicht wurden; Eintrittsalter in das Erwerbsleben; usw.).
- Ab dem 62. Lebensjahr besteht Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Anzahl der nötigen Versicherungstrimester, die sich nach dem Geburtsjahr richten; Erwerbsunfähigkeit; …, sollten die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Rente nicht erfüllt sein, wird die Rente gemindert).
- BITTE BEACHTEN Sie die Rentenreform, die seit dem 01.09.2023 alle ab dem 01.09.1961 geborenen Personen betrifft.
- Ab dem 67. Lebensjahr zum Erhalt einer abschlagsfreien Rente.
Wie muss ich vorgehen ?
- Sie wenden sich sechs Monate vor dem beabsichtigten Renteneintritt an den Föderalen Pensionsdienst (Service Fédéral des Pensions - SFPD), wenn Sie in Belgien wohnen, bzw. an die „Sociale Versekeringsbank“ (SVB) in den Niederlanden.
- Sie stellen spätestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Renteneintrittsdatum Ihren Leistungsantrag online auf der Homepage l'assurance retraite, wenn Sie nur in Frankreich gearbeitet haben oder wenn Ihre letzte Erwerbstätigkeit in Frankreich stattgefunden hat.
Wir empfehlen Ihnen den Rentenantrag in Ihrem Wohnstaat zu stellen.
Und was ist mit den Zusatzrenten und den angeglichenen Rentenversicherungssystemen (gleiche Berechnungsregeln wie im allgemeinen System) ?
- Zusatzrenten: AGIRC/ ARRCO
- Angeglichene Rentensysteme: MSA, CAVIMAC
Die Rentenkasse Carsat übernimmt die Anträge aus diesen Rentensystemen.